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Ausstellung für max. 1 Jahr
WICHTIG: Bei einem vorläufigen Reisepass handelt es sich um ein Ausweisdokument, dass nur ausgestellt wird, wenn die Beantragung eines regulären Reisepasses bzw. eines Express-Reisepasses nicht mehr möglich ist.
Es handelt sich um ein Ausweisdokument, dass lediglich in besonderen Fällen ausgestellt wird (z. B. Verlust oder Diebstahl bei kurzfristig bevorstehender Ausreise bzw. Einreise ins Bundesgebiet bei Ausstellung durch ein deutsches Konsulat im Ausland).
Einreisebstimmungen siehe auch Homepage Auswärtiges Amt