Sie können dieses Anliegen maximal 5 Mal auswählen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- gültiges Identitätsdokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass)
- Unterlagen im Original zur Berechtigung:
1. Empfänger:innen von:
a. Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
b. Kinderzuschuss nach § 6 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG)
c. Hilfe zum Lebensunterhalt („Sozialhilfe“) nach dem SGB XII oder nach den §§ 27a und 27d des Bundesversorgungsgesetzes (BVG)
d. Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit nach dem SGB XII
e. Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich von Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 SGB II
f. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
g. Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG), die nicht bei den Eltern leben
h. Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
i. Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 des Lastenausgleichsgesetzes oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2c des Lastenausgleichsgesetzes ein Freibetrag zuerkannt wird
2. Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27a des Bundesversorgungsgesetzes (BVG)
3. Blinde oder nicht nur vorübergehend sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60 v.H. allein wegen der Sehbehinderung
4. Hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist
5. Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 v.H. beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können und aufgrund dessen von den Rundfunkgebühren dauerhaft befreit sind.